Der Eichservice
Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nachgeeicht werden. Dies geschieht durch Austausch der Geräte.
Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches liegt zunächst beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung. Durch Abschluss eines Eichservicevertrages legen Sie diese Verantwortung in unsere Hände. Unser Eichservicevertrag deckt für Sie alle erforderlichen Maßnahmen ab:
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Wärmezähler sowie Warm- und Kaltwasserzähler sind Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen. Gemäß der Eichgesetzgebung sind Kaltwasserzähler ab dem 01.01.1993 alle sechs Jahre und Warmwasser- bzw. Wärmezähler alle fünf Jahre für eine weitere Eichgültigkeitsperiode erneut zu beglaubigen.
Eichung und Beglaubigung sind rechtlich und sachlich einander gleich.
Nach Ablauf ihrer jeweiligen Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im geschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden. Es besteht dann für den Betreiber der Messanlage die Gefahr einer Geldbuße nach dem Eichgesetz und der 15%ige Einbehalt der Heiz- bzw. Heiz- und Warmwasserkosten gemäß § 12 Abs. 1, Satz 4 Heizkostenverordnung (HeizkostenV))
Um zu gewährleisten, dass die Messgenauigkeit und damit verbunden die korrekte verbrauchsabhängige Abrechnungsgrundlage weiterhin für die nächste Eichgültigkeitsperiode gesichert ist, muss der Eichaustauch durchgeführt werden.
Alle Betreiber von Messgeräten wie z. B. private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen sind von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen. Auch WEGs haben keine Möglichkeiten, sich per Beschluss hiervon zu befreien: Ein Eigentümerbeschluss, der die Weiterbenutzung eichpflichtiger Geräte nach Ablauf der Eichfrist vorsieht, widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG vom 26.3.1998).
Der Austausch der Messgeräte erfolgt vor Ablauf der Eichgültigkeitsdauer durch ein beauftragtes Fachunternehmen. Der Austausch kann durch MGS-Messdienst vorgenommen werden, die Alt-Geräte werden fachgerecht entsorgt.
Dadurch wird die einwandfreie Montage gesichert und durch die Erstellung eines Montage- und Übergabeprotokolls dokumentiert
Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Mietservicevertrag abzuschließen, um so die Kosten ebenfalls in fünf bzw. sechs gleiche Jahresraten aufzuteilen.